Außergerichtlich · Wirtschaftlich · Persönlich

Eine Einigung ohne Gerichtsverfahren

Wenn Eigentümer, Gesellschafter oder Vertragspartner eine wirtschaftliche Lösung ohne gerichtliche Auseinandersetzung anstreben, kann der Verkauf oder Kauf eines Unternehmens, Betriebsteils oder Standorts eine Option sein. Ihre Anfrage wird vertraulich und diskret behandelt.

Drei Unternehmensbeteiligte sprechen an einem Tisch vor einer laufenden Produktion
Symbolbild - KI erstellt

Die gemeinsame Möglichkeit

Wenn Beteiligte weiter miteinander sprechen

Außergerichtlich bedeutet hier, dass Beteiligte eine freiwillige wirtschaftliche Vereinbarung suchen. Unterschiedliche Vorstellungen über Eigentum, Unternehmensführung, Verkauf, Kauf oder Nutzung eines Standorts können der Ausgangspunkt sein. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche konkrete Veränderung für alle Beteiligten tragbar sein könnte.

Über diese Homepage können Unternehmer, Gesellschafter und Kaufinteressenten ihr Anliegen bekannt geben. Gemeint sein können ein ganzes Unternehmen, ein Anteil, ein selbstständiger Betriebsteil, eine Marke, eine Betriebsimmobilie oder mehrere zusammengehörige Bestandteile. Je genauer der Gegenstand beschrieben wird, desto verständlicher wird der wirtschaftliche Spielraum.

A

Ausgangspositionen

Eigentum, Nutzung, Preisvorstellung und Zukunftsplan.

M

Wirtschaftlicher Spielraum

Verkauf, Kauf, Anteilslösung oder Standortvereinbarung.

B

Mögliche Vereinbarung

Ein Ergebnis, das die Beteiligten selbst mittragen.

Gewerbestandort mit Bürotrakt, Werkhalle, Lager, Ladehof und Zufahrt
Symbolbild - KI erstellt

Der wirtschaftliche Gegenstand

Unternehmen, Anteil und Standort unterscheiden

Eine tragfähige Gesprächsgrundlage beginnt mit einer klaren Benennung. Betrieb, Gesellschaft, Geschäftsanteil und Immobilie sind nicht dasselbe. Auch Marke, Warenbestand und Maschinen können einen eigenen Stellenwert haben.

  • Unternehmengesamte wirtschaftliche Einheit mit ihrer bisherigen Tätigkeit
  • Betriebsteilfachlich und organisatorisch abgrenzbarer Bereich
  • BeteiligungAnteil eines Gesellschafters am Unternehmen
  • StandortBüro, Werkstatt, Produktion, Lager und Zufahrt
  • MarktauftrittMarke, Produktlinie oder Vertriebsbereich

Verkaufen

Eine wirtschaftliche Trennung vorbereiten

Ein Eigentümer oder Gesellschafter kann mitteilen, was verkauft werden soll und welche Interessen dabei berücksichtigt werden müssen. Das kann das gesamte Unternehmen, ein Anteil, ein Betriebsteil oder die betriebliche Immobilie sein. Region, Branche, Umfang und gewünschter Zeitpunkt schaffen einen konkreten Einstieg.

Bei mehreren Bestandteilen ist hilfreich, ihre Verbindung zu beschreiben. Gehört der Standort zum selben Eigentümer wie der Betrieb? Soll eine Marke gemeinsam mit der Produktion übergeben werden? Soll der bisherige Eigentümer noch eine Zeit lang mitwirken? Solche Angaben zeigen, welche Gestaltung für die Beteiligten denkbar ist.

Verkaufsanliegen mitteilen

Kaufen

Übernahmeinteresse konkret beschreiben

Ein Käufer kann angeben, ob er ein vollständiges Unternehmen, einen Anteil, einen betrieblichen Bereich oder einen Standort sucht. Auch die künftige Nutzung gehört zum Suchziel: Weiterführung der bisherigen Tätigkeit, Ergänzung eines bestehenden Betriebs oder Übernahme einer Produktlinie.

Unternehmerische Erfahrung, verfügbare eigene Strukturen und die gewünschte Region helfen, das Interesse nachvollziehbar zu machen. Der Erstkontakt bleibt bei den tatsächlichen Angaben des Interessenten. Ein bestimmtes Angebot oder ein Abschluss wird dadurch nicht vorweggenommen.

Kaufinteresse mitteilen

Konkrete Ausgangslagen

Wo wirtschaftlicher Spielraum entstehen kann

  1. 01

    Zwei Gesellschafter verfolgen unterschiedliche Zukunftspläne; einer erwägt den Verkauf seines Anteils.

  2. 02

    Ein Unternehmensverkauf ist gewünscht, doch Umfang, zeitlicher Rahmen und Übergabe sind noch offen.

  3. 03

    Eine Unternehmerfamilie sucht eine Übergabe an ein Familienmitglied oder einen externen Käufer.

  4. 04

    Ein eigenständiger Produktionsbereich soll abgegeben werden, während das übrige Unternehmen bestehen bleibt.

  5. 05

    Betrieb und Betriebsimmobilie gehören verschiedenen Beteiligten; die künftige Nutzung braucht eine gemeinsame Grundlage.

  6. 06

    Eine begonnene Kaufverhandlung stockt, beide Seiten sehen jedoch weiterhin eine wirtschaftliche Möglichkeit.

Vom Standpunkt zum Gegenstand

Den realen Betrieb sichtbar machen

Eine mögliche Einigung wird greifbarer, wenn nicht nur Positionen, sondern auch der tatsächliche Betrieb betrachtet wird. Welche Leistung wird erbracht? Welche Anlagen werden genutzt? Welche Räume sind erforderlich? Welche Teile sollen verkauft, gekauft oder künftig gemeinsam genutzt werden?

Eine Betriebsbegehung oder eine sachliche Beschreibung kann zeigen, worüber die Beteiligten sprechen. Über diese Seite beginnt der Kontakt mit wenigen Angaben. Danach lässt sich besprechen, welche Personen und Informationen für das weitere Gespräch erforderlich sind.

Drei Beteiligte besichtigen gemeinsam einen Verpackungsbetrieb
Symbolbild - KI erstellt

Für den Erstkontakt

Drei Angaben schaffen eine gemeinsame Basis

  1. 1Beteiligte nennen

    Eigentümer, Gesellschafter, Käufer oder Standortpartner.

  2. 2Gegenstand beschreiben

    Unternehmen, Anteil, Betriebsteil, Marke oder Immobilie.

  3. 3Ziel formulieren

    Verkauf, Kauf, Anteilslösung oder gemeinsame Nutzung.

aussergerichtlich.at

Mein Anliegen

Beschreiben Sie die Beteiligten, den wirtschaftlichen Gegenstand und das gewünschte Ziel. Pflichtfelder sind mit einem Stern gekennzeichnet.

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